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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichen Sondervermögen (§§14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB oder Einkaufbedingungen unserer Kunden sind auch dann nicht verbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB sind auch dann auf zukünftige Verträge anzuwenden, wenn eine Bestellung eine Auftragsbestätigung oder ein Lieferschein nicht ausdrücklich darauf Bezug nimmt.

I. Vertragsschluss und -inhalt

1. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Unsere vorherigen Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Die in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial enthaltenen Beschreibungen, Diagramme und Illustrationen usw. sollen nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren vermitteln. Sie stellen keine Garantiezusage oder Zusicherung oder Beschaffenheitsangabe der Waren dar, es sei denn, wir bestätigten das ausdrücklich schriftlich.

3. Geringfügige Abweichungen von den schriftlich bestätigten Beschaffenheitsangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den
Kunden zumutbar sind.

4. Handelsübliche Abweichungen, besonderes bezüglich der Qualität, Stärke, Breite, Gewicht, usw. sind unvermeidlich und bilden keinen Mangel im Rechtssinne. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben insbesondere über physikalische Eigenschaften, chemische Beständigkeit und dergleichen beinhalten lediglich Näherungswerte. Sie gelten nur dann als Beschaffenheit der Ware vereinbart, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigten.

5. Nebenabreden, Eigänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Das Schriftformferfordernis gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

II. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Der von uns angegebene Preis ist ein Netto-Preis, soweit er nicht ausdrücklich als Bruttopreis bezeichnet ist. Der Kunde schuldet zusätzlich Mehrwertsteuer in der jeweis am Tag der Leistung gesetzlich bestimmten Höhe sowie Versandkosten, Preisangaben beziehen sich nur auf die angegebene Stückzahl.

2. Wir sind berechtigt, für Waren, die später als 4 Monate nach dem Vertragsschluss geliefert werden sollen, Preisanpassungen in dem Umfang vornehmen, die auch durch Änderung von Materialpreisen, Löhnen, Devisenkursen, Steuern, Zöllen und anderen Kosten bedingt sind. Steigt der Preis um mehr als 10%, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3. Der Kunde kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und entweder rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. In ständigen Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen unseren Forderungen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns unbestrittenen Forderungen zulässig.

III. Lieferung, Gefahrübergang

1. Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrückleich schriftlich vereinbart wurden. Die Bestätigung steht jeweils unterdem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung.

2. Die Einhaltung solcher Fristen setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllte. Befindet er sich mit diesem in Verzug, so beginnen Lieferfristen erst mit der Bewirken der Mitwirkungshandlung.

3. Bei Leistungsverzögerungen durch von uns nicht zu vertretende oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Hindernisse und Betriebsstörungen, die auf die Fertigung oder Ablieferung des Vertragsgegenstandes erheblichen Einfluss haben, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer bis zu ihrer Behebung. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten und uns kein Verschulden trifft.

4. Die Frist gelt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist auf Wunsch des Kunden zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, ist die Frist mit unserer Meldung der Versandbereitschaft eingehalten.

5. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ein sonstiges Ereignis, das außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Wir werden den Beginn und das voraussichtliche Ende dieser Umstände baldmöglichst mitteilen. Die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt bei Unzumutbarkeit für den Kunden bleiben unberührt.

6. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den in Ziff. 3 und Ziff. 5 genannten Gründen kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung 0,5% bis zur maximalen Höhe von 5% vom Werte desjenigen Teils der Lieferung verlangen, der infolge der Versöätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsmäßig genutzt werden kann. Der Kunde kann die Zahlung der Verzugsentschädigung auch dann verlangen, wenn die in Ziff. 3 und Ziff. 5 genannten Umstände erst nach verschuldeter Überschreitung der ursprüglich vereinbarten Frist eintreten.

7. Der Kunde ist wegen der Nichteinhaltung einer Lieferfrist nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Durchführung des Vertrages für ihn ganz oder teilsweise unzumutbar wird oder er uns nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzte. Mahnungen und Nachfristsetzungen bedürfen der Schriftform.

8. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit das dem Kunden zumutbar ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen unverzüglich abzunehmen.

9. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Untergangs der Ware geht mit Verlassen des Lagers auf den Kunden über, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

IV. Gewährleistung

1. Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass die Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung aufheben oder erheblich mindern. Ware im Sinne dieser Bestimmung ist nicht die gesamte Lieferung sondern allein der einzelne mangelhafte Gegenstand.

2. Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt in zumutbarem Umfang vor der Verarbeitung zu prüfen. Er hat uns das Vorliegen eines erkennbaren Mangels unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Das gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Nutzung der beanstandeten Ware ohne unsere schriftliche Zustimmung gilt als Genehmigung der Ware. Erfährt der Kunde nach der Verarbeitung von Mängeln der Ware, ist er verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

3. Wir sind zur Prüfung des behaupteten Mangels berechtigt. Ist der Belag bereits verlegt worden, so sind wir bei der Prüfung eineMangels unverzüglich heranzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den verlegten Belag an dem Verlegungsort zu besichtigen, um die Mängelursache feststellen zu können. Der Kunde ist auf Aufforderung ebenfalls verpflichtet, uns eine Prüfmenge der beanstandeten und gelieferten Ware zur Verfügung zu stellen und nach Entfernung das beanstandete Material herauszugeben. Sollte der beanstandete und bereits verlegte Belag ohne die Möglichkeit einer Besichtigung durch uns abgetragen oder herausgerissen worden sein, so besteht kein Gewährleistungsanspruch, Verweigert der Kunde die Überprüfung, so werden wir ebenfalls von der Gewährleistungsverpflichtung frei.

4. Wir sind beim tatsächlichen Bestehen eines Mangels zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Erst nach zweimaligen fehl geschlagenen Nachbesserungsversuch ist der Kunde berechrtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.

5. Bei berechtigten Reklamationen beschränkt sich die Haftung von SLIBOTEX lediglich auf die Material- und ggf. die Folgekosten von Dritte. Es gilt insoweit Ziff. V.

6. Wir übernehmen insbesondere keine Gewähr für folgende Handlungen des Kunden oder von dessen Endkunden: Ungeeignet oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Verlegung, fehlerhafte Lagerung natürlich Abnutzung und üblicher Verschleiß, fehlerhfte Pflege, ungeeignete Betriebsmittel und chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht von uns zu verantworten sind. Die Gewährleistung ist gleichfalls für solche Schäden ausgeschlossen. die auf der Nichtbeachtung der Hinweise oder Ratschläge oder auf der Nichtbeachtung der im Internet einsetzbaren Verlege- bzw. Reinigungs- und Pflegeanleitung oder auf der Nichtbeachtung der Spezifikation der Bodenbeläge beruhen. Wir haften ausßerdem nicht für unsachgemäße Nachbesserungen oder Änderungen / Zerlegung der Ware durch den Kunden, durch dessen Eindkunden oder durch einen von diesem beauftragten Dritten. Wir haften ebenfalls nicht für Mängel die auf der fehlenden Weitergabe der Spezifikation der gelieferten Ware oder der Verlegungs- und Pflegeanleitung durch den Kunden beruhen.

V. Haftungsausschluss

Für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für sonstige Schäden von uns, unserer gesetzlichen Vertretrer oder Erfüllungsgehilfen gilt Folgendes:

- Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

- Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

- Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

- Für Schäden, die auf Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht infolge leichte Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nicht.

- Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

Die dem Kunden nach dem Gesertz zustehenden Rücktrittsrechte werden durch die Haftungsbeschränkung und den Haftungsausschluss nicht berührt.
Haftungsausschluss und -beschränkung gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder wir eine Garantie übernommen haben.

Der Kunde wird in branchenüblichem Umfang eigene Versicherungen unterhalten. Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Kunde anrechnen lassen.
Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt sich die Haftung je Schaden aud das Dreifache des betroffenen Auftragswertes, in dem Umfang in dem unser Versicherer für den Schaden eintritt und Zahlung erbringt, haftenf wir auch darüber hinaus.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit der vollständigen Zahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung auf den Kunden über.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt für den Fall des Weiterverkaufs hiermit alle daraus entstehenden Ansprüchen gegen den Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Kaufpreisforderung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderungen in unsrem Namen einzuziehen; diese Ermächtigung ist frei widerruflich. Wir sind nach dem Widerruf berechtigt, dem Abnehmer des Kunden gegenüber die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den Weiterverkauf und den Abnehmer vollständig Auskunft zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abnehmer oder sonstige Dritte auf unser Vorbehaltseigentur und ggf. auf die Abtretung hinzuweisen.

3. Sollte der Wert der vorm Eigentumsvorbehalt erfassten Waren oder der abgetretenen Forderungen des Kunden unsere Forderungen gegen ihn um mehr als 20% übersteigen, werden wir auf Verlangen nach unserer Wahl die übersteigenden Sicherheiten freigeben.

4. Der Kunde hat uns über Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die die abgetretene Forderung oder das Vorbehaltseigentum betreffen, unverzüglich schriftlich zu informieren, damit wir rechtzeitig geeignete juristische Schritte einleiten können.

VII. Rücktritt

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere der Vermögensverfall des Kunden, dessen Geschäftseinstellung oder die Beantragung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden dar. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist insbesondere auch dann möglich, wenn wir vorleistungspflichtig sind, nach Abschluss des Vertrages für uns jedoch erkennbar wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist und dieser auf unser Verlangen hin nicht innerhalb einer angemessenen Frist in Vorleistung tritt oder Sicherheit leistet bzw. die Vorleistung bzw. Sicherheitsleistung ernsthaft und endgültig verweigert.
Die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt bleiben unberührt.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Diverses

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

3. Falls nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz in 45659 Recklinghausen. Erfüllungsort ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder richtig sein, sind hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem wirtschaflicht gewollten Zweck der Parteien entspricht.

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